18.12.2024
Rahmenrichtlinie - Regionale BFA

Die Rahmenrichtlinie für regionale Bau- und Finanzausschüsse (RegBFA) stärkt die Mitbestimmung und Leitungskompetenz der Gemeinden vor Ort. Sie regelt Abläufe und Förderkriterien, ermöglicht solidarisches Handeln und unterstützt fundierte Empfehlungen an den Kreiskirchenrat.  

Rahmenrichtlinie Regionale BFA

Beschlussvorschlag Sup. Christof Enders

Ziel

Mit dem Projekt „Bildung von regionalen Bau- und Finanzausschüssen (RegBFA)“ soll eine stärkere Einbeziehung der Vor-Ort-Interessen der Gemeinden und die Förderung von lokaler und regionaler Leitungskompetenz erreicht werden. Solidarisches Handeln wird sichtbarer und erlebbarer. Im regionalen Bau- und Finanzausschuss werden in umfänglichem Maß Bau- und Finanzanträgen aus der Region bewertet und dem KKR zur Entscheidung empfohlen.

Das Projekt wird regelmäßig evaluiert und läuft von 2025 bis 2027. Die Rahmenrichtlinien werden jährlich vom Kreiskirchenrat beschlossen und den GKR zugänglich gemacht.

Sitzungsvor- und nachbereitung

1. Anträge an die RegBFA werden an den Kirchenkreis (KKA) gerichtet.

2. Die Vorbereitung der Beschlüsse erfolgt durch das KKA / Baupfleger.

3. Der Antragseingang KKA ist jeweils 10 Werktage vor dem Sitzungstermin RegBFA.

4. Die Einladung zur Sitzung erfolgt durch den/die Vorsitzende des RegBFA.

5. Das Protokoll der Sitzung ist umgehend dem Superintendenten zuzuleiten, sodass es rechtzeitig an die Mitglieder des Kreiskirchenrates verschickt werden kann.

6. Die regionalen BFA finden in der Regel 10 Tage vor der KKR-Sitzung statt.

7. Um einen geregelten Arbeitsablauf zu etablieren, haben die RegBFA möglichst parallele Tagungstermine.


Terminleiste


Verteilung der Mittel für das Jahr 2025

Für die regionalen BFA stehen 2025 lt. Beschluss Kreissynode folgende Mittel zur Verfügung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Empfehlungsliste des KKR

Der Kreiskirchenrat bittet die regionalen BFA mit Blick auf eine ähnliche Förderpraxis im Kirchenkreis in ihren Planungen folgende Förderungen zu berücksichtigen

Der Kreiskirchenrat hat in seine Sitzung am 09.10.2024 folgenden Beschluss gefasst: „Die Kosten für die Arche Lauchhammer (ca. 45 T€) werden 2025 aus den 20 % Kirchenkreis Anteil finanziert.