26.04.2022
Kirche setzt kiesfreien Sonntag durch

Ein Beitrag von Christof Enders

Pressemitteilung des Ev. Kirchenkreises Bad Liebenwerda, 11.04.2022

Arbeiten rund und die Uhr, Ohne Sonntag? Der Evangelische Kirchenkreis Bad Liebenwerda setzt sich für den Schutz des Sonntages ein. Und das erfolgreich!

Die Stadt Mühlberg im Süden von Brandenburg liegt direkt an der Elbe. Schon seit DDR-Zeiten wird hier wertvoller Elbekies gewonnen. Die Bergrechte von insgesamt fast 2000 ha, eine unvorstellbar große Fläche, sind nach der Wende von der Treuhand an Privatfirmen übertragen worden. Die wollen Kies fördern. Oft zu Lasten von Mensch und Natur. Im aktuellen Planfeststellungsverfahren „Kiessandtagebau Altenau“ hatte die Firma Berger Rohstoffe GmbH als Betriebszeiten im Kiesabbau wie im Transport 24 Stunden 7 Tage die Woche beantragt. Dieser Rund-um-die-Uhr-Betrieb hätte die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger der Region Mühlberg dauerhaft zu Gunsten einer privaten Firma verschlechtert. Die Christinnen und Christen im Evangelischen Kirchenkreis Bad Liebenwerda haben dagegen ihren Widerspruch eingelegt. Mit Erfolg. Sonntagsarbeit ist jetzt vom Tisch.

Der Sonntag als Ruhetag gehört zum jahrhundertealten Bestand unserer christlich geprägten, gesellschaftlichen Kultur. Er dient zur Erholung der Menschen im umfassenden Sinn: d.h. er strukturiert als Unterbrechung des Alltags die Lebenszeit und schafft Räume für körperliche Erholung sowie Sinn- und Wertfragen. Kurz: „Ohne Sonntag ist nur noch Alltag“. Als Tag der Feier des Gottesdienstes ist er wesentlicher Bestandteil unserer Religionsausübung. „Ich war sehr enttäuscht, dass die Firma ohne zwingende Gründe solchen weitgreifenden Antrag stellt“, meint Christof Enders, Superintendent im Kirchenkreis Bad Liebenwerda. „Da fragt man sich schon, mit welcher Sensibilität da auf die Bedürfnisse der Bevölkerung geschaut wird.“ „Leider hat die Firma trotz unseres Einspruches an ihren Forderungen festgehalten, sodass wir als Kirchenkreis erneut in Widerspruch gehen mussten.“, berichtet Ralf Hellriegel, Präses der Kreissynode des Kirchenkreises. „Wir haben nochmal deutlich daraufhin gewiesen, dass die Sonntagsruhe keine Einzelforderung von ein paar christlichen Protestanten, sondern ein Bedürfnis und Recht aller Bürgerinnen und Bürger ist, das zudem noch grundgesetzlich geschützt ist.“ Am Ende hat sich diese Position durchgesetzt. Im Planfeststellungsbeschluss ist der Sonntagsschutz ausdrücklich erwähnt und gewährleistet. Ein wichtiger Erfolg, den die Bürgerinnen und Bürger jeden Sonntag neu erleben können.

Natürlich bleiben viele Probleme, insbesondere die Grundwasserproblematik. Wasser ist in der Region knapp. Mit der Auskiesung entstehen riesige Wasser- und damit auch Verdunstungsflächen. Es wäre hilfreich, wenn die Firma hier mehr Einsicht an den Tag legen würde.

Weiterführende Information:

Bereits Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 bestimmt, dass der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt bleibt. Durch Art. 140  des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist dieser Text Bestandteil des Grundgesetzes geworden. Die Sonntagsruhe ist im bundeseinheitlichen Arbeitszeitgesetz und im entsprechenden Gesetz des Landes Brandenburg festgeschrieben, womit ein allgemeines Beschäftigungsverbot mit wenigen Ausnahmen verbindlich festlegt ist.

2021 Jahr gab es eine Initiative zum Jubiläum „1700 Jahre freier Sonntag“ https://allianz-fuer-den-freien-sonntag.de/wp-content/uploads/2021/02/Aufruf_1.700-Jahre-Freier-Sonntag-3.3.2021.pdf

Christof Enders, Am Markt 23, 04924 Bad Liebenwerda, Telefon: 035341 472583     Fax: 035341 472584

www.kirchenkreis-badliebenwerda.de