Der Kreiskirchenrat trägt die Verantwortung dafür, dass der Dienst im Kirchenkreis auftrags- und ordnungsgemäß wahrgenommen wird.
Ihm gehören die/der Superintendent/in, die/der erste Stellvertreter/in des Superintendenten, der Präses der Kreissynode, vier bis zwölf Mitglieder der Kreissynode sowie der Leiter des Kreiskirchenamtes oder ein von ihm Beauftragter als beratendes Mitglied mit Rede- und Antragsrecht.
Mitglieder des Kreiskirchenrates des Kirchenkreises Bad Liebenwerda:
Christof Enders, Superintendent
Ralf Hellriegel, Präses der Kreissynode
Otto-Fabian Voigtländer , 1. stellv. Superintendent
Antje Wurch
Torsten Jachalke
Martina Opitz
Cornelia Richter-Korthals
Klaus Richter
Dr. Markus Voigt
Loni Frost
Stellvertreter im Kreiskirchenrat sind:
Ingolf Walther
Gerhard Paul
Hans-Otto Tischler
Dr. Sebastian Rick nimmt als Leiter des Kreiskirchenamtes beratend an den Sitzungen teil.
Aufgaben
- Stellenbesetzung im Kirchenkreis
- spricht Beauftragungen für bestimmte Aufgabenbereiche aus
- spricht ehren- und nebenamtliche Beauftragungen für den Verkündigungsdienst aus
- Vermögensverwaltung des Kirchenkreises und Wirtschaft im Rahmen des Haushaltsplanes
- entscheidet über Mittelvergabe zwischen den Kirchengemeinden (Finanzausgleich)
- Mitwirkung an Visitationen