Im Kirchenkreis gibt es 52 Gemeindekirchenräte. Gemeinsam mit den insgesamt ca. 15.000 evangelischen Christinnen und Christen verantworten und gestalten sie das geistliche Leben vor Ort und beteiligen sich erkennbar am öffentlichen Leben in den Städten und Dörfern.

Der einzelne Gemeindekirchenrat setzt sich aus gewählten und berufenen ehrenamtlichen Gemeindegliedern sowie den mit dem Pfarrdienst Beauftragten zusammen (i.d.R. 4-8 Mitglieder – je nach Größe der Gemeinde). Der GKR trifft sich meist monatlich und wird alle 6 Jahre von den Gemeindegliedern in direkter Wahl gewählt.

Insgesamt arbeiten derzeit über 350 Ehrenamtliche in den Gemeindekirchenräten mit. Die Leitung liegt in den Händen von ehrenamtlich mitarbeitenden Vorsitzenden.

Aufgaben

  • Gestaltung des Gemeindelebens mit all seinen Aufgabenbereichen
  • Fragen von Gottesdienstgestaltung, liturgischen Handlungen und Gottesdienstzeiten
  • Personalverantwortung für die in der Gemeinde angestellten Mitarbeiter
  • Verantwortung für Haushalts- und Baufragen
  • Beauftragung von Gemeindegliedern als ehrenamtliche Mitarbeiter und deren Begleitung